Architektur- und Sachverständigenbüro Leisenberg in Andernach

Gutachten / Immobilienbewertung bundesweit

Benötigen Sie eine Verkehrswertermittlung / ein Marktwertgutachten, das auch vor Gericht Bestand hat? Möchten Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen und brauchen eine professionelle Aussage zum Wert der Immobilie? Dann helfen wir vom Architektur- und Sachverständigenbüro Leisenberg Ihnen gerne mit dem richtigen Gutachten weiter.

Ein Gutachten oder eine fundierte Immobilienbewertung können nötig sein bei erbschafts-, vertrags- oder eherechtlichen Fragen sowie bei Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie.

Wertermittlungen nach § 194 BauGB können Sie in folgenden Fällen erstellen lassen:

  • Erbauseinandersetzungen oder Ehescheidungen
  • Gutachten zur Vorlage bei Finanz- bzw. Steuerbehörden für die Rechnungslegung nach IAS / IFRS
  • Entscheidungsfindung (bei Käufen bzw. Verkäufen, Zwangsversteigerungen)
  • Risiko und Bilanzbewertung gemäß Basel II
  • Bewertung von Konkursmassen in Sanierungs-, Erschließungs- oder Gebieten mit Umlegeverfahren
  • Wertermittlung von Immobilien mit besonderen Nutzungen (z.B. Tankstellen, Mülldeponieanlagen)
  • Sonderfälle in der Immobilienfinanzierung
  • Umschreibung bzw. Übergänge von Vermögen

In der Ermittlung des Verkehrswertes werden selbstverständlich auch der energetische Zustand und das Einsparungspotential sowie der allgemeine bauliche Zustand der vorhandenen Gebäude beurteilt.

Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen rund um die Immobilienbewertung deutschlandweit von unseren Standorten in Andernach und Erfurt zur Verfügung. Wir garantieren Ihnen ein schnell erstelltes, fachgerechtes Gutachten. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.

Inhalte eines Gutachtens

In einem gerichtlich verwertbaren Gutachten sind folgende Inhalte erfasst:

  • Beschreibung des Grundstücks einschließlich der baurechtlichen Belange
  • Beschreibung der aufstehenden Gebäude hinsichtlich der Konstruktion, der Qualität der Ausstattung und der Nutzeinheiten, vorh. Schäden, energetischer Zustand, Mietsituation u.a.
  • Vergleich der aktuellen Marktlage anhand von Vergleichsfaktoren
  • Bewertung des Grundstücks, der aufstehenden Gebäude nach Sachwert und Ertragswert
  • Gutachten einschl. Anlagen, gebunden in gewünschter Anzahl

Abweichend vom Vollgutachten sind auch Kurzgutachten möglich, wie:

  • Kaufpreisempfehlungen bzw. -überprüfung
  • Kurzgutachten bei Verzicht auf ausführliche Beschreibung der Immobilie
  • Durchführung von Ortsterminen zur Beurteilung des Zustands der Immobilie, insbesondere hinsichtlich vorh. Bauschäden, des energetischen Standards und anstehender Sanierungen
  • Weitere Leistungen auf Anfrage
Antje Leisenberg, Gutachten

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